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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2018-02-09T09:34:24+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger (Kauf- bzw. Mietinteressent) die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielweise die Kontaktaufnahme wegen des Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

Unser Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Makler kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Wir haben auch dann den Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

Bei Firmen und Gewerbetreibende sind die Angebote ausschließlich für die Betriebsangehörigen zu verwenden und hierfür gelten dann auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch für die Betriebsangehörigen ist dieses Angebot dann provisionsfähig und sämtliche Verhandlungen über dieses Angebot sind dann mit uns zu führen. Uns sind die Namen und Adressen mitzuteilen, die diese Unterlagen aus dem Betriebszweig erhalten haben.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene  Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzten und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises / Mietpreises mitzuteilen.

Sollte ein gebührenpflichtiger Abschluss dem Makler wissentlich oder wenn der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss für nicht provisionspflichtig gehalten hat nicht mitgeteilt wird, beginnt die Verjährungsfrist, für die Zahlung der Provision, erst Ende des Jahres, in dem der Abschluss dem Makler bekannt wurde.

Besichtigungen und Besprechungen mit möglichen Interessenten müssen mit dem Makler abgesprochen werden. Diese Gespräche dürfen nicht alleine und direkt zwischen  den Beteiligten geführt werden. Hier ist der Makler für die Gespräche einzubeziehen. Diese Termine können dann auch außerhalb der Geschäftszeiten abends oder am Wochenende stattfinden.

Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiter zu geben. Andernfalls haftet er neben weiteren möglichen Schadensersatzansprüchen, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen.

Der Makler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten. Der  Auftraggeber teilt dem Makler seine Vorstellung von dem gesuchten Objekt mit und informiert ihn entsprechend, falls der Makler nicht weiter tätig werden braucht.

Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

Die Firma Neteler Immobilienverwaltung GmbH & Co KG sowie deren Mitarbeiter haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Westerstede.

Nachweis- und Vermittlungsgebühren

Unsere Vermittlungsprovision bei Immobilienverkauf beträgt 4,6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % und ist vom Käufer zu tragen.  Unsere Vermittlungsprovision bei Vermietung beträgt 2 Monatsnettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % und ist vom Vermieter zu tragen.

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Wird er wirtschaftliche Zweck auf andere Weise, etwa durch Ersteigerung, Schenkung o.ä. erreicht, ist die Provision ebenfalls zu zahlen. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.